Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Firma Erhard Schütze, Halle (Saale), legt sämtlichen
Lieferungen, Leistungen und Angeboten ausschließlich die
nachfolgenden Verkaufsbedingungen zugrunde, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart ist. Der Besteller ist vier Wochen an
seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, es sei denn, die
Lieferung wird innerhalb vorgenannter Frist ausgeführt. Mit der
Bestellung, spätestens aber mit der widerspruchslosen
Entgegennahme der Auftragsbestätigung, erkennt der Vertragspartner
(Käufer) diese Bedingungen an.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht
anerkannt und sind für uns auch dann unverbindlich, wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1. Unseren Angeboten liegen die am Tage der Angebotsabgabe
gültigen Preise zugrunde. Die Bindefrist beträgt vier
Monate.
2.2. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen,
Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial sowie
Vertrags- und Lieferunterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Solche
Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht
werden, soweit es die ordnungsgemäße Abwicklung des
Geschäfts nicht erfordert. Wir behalten uns das Urheber- und
Nutzungsrecht an den Unterlagen ausdrücklich vor.
2.3. Die Bestellung ist erst dann angenommen, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden ist. Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4. Über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus
gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen die
gesetzlichen Bestimmungen.
3. Rücktritt vom Vertrag
Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
4. Preise und Preisstellung
Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Haus bzw. dem unseres Lieferers ohne Fracht- und Verpackungskosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Lieferzeit
5.1. Die angegebene Lieferzeit beginnt bei Auftragseingang.
Voraussetzung ist, dass sämtliche Einzelheiten der Ausführung
klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des
Geschäftes einig sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus bzw. das unseres
Zulieferers verlassen hat bzw. die Abholbereitschaft dem Käufer
mitgeteilt ist.
5.2. Vereinbarte Lieferfristen können von uns angemessen
überschritten werden, wenn uns unvorhergesehene Hindernisse an der
rechtzeitigen Erfüllung hindern und wenn deren Beseitigung
für uns nur unter Aufwand unzumutbarer Opfer möglich
wäre.
5.3. Zur Einhaltung der Lieferzeit sind wir nur dann verpflichtet, wenn
der Käufer seine Vertragspflichten erfüllt, insbesondere die
fälligen Zahlungen zur vereinbarten Zeit leistet.
6. Anlieferung und Gefahrenübergang
6.1. Die Lieferung ist bei Entgegennahme vom Käufer
unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu
überprüfen.
6.2. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich zu monieren. Versteckte Mängel
sind uns innerhalb einer Frist von spätestens 8 Tagen nach ihrer
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn wir vereinbarungsgemäß an eine
andere Adresse (vereinbarte Lieferadresse) als die des Käufers
liefern.
6.3 Grundsätzlich geht die Gefahr für Verschlechterung oder
Untergang der zu liefernden Ware auf den Käufer über, wenn
die Ware unser Haus bzw. das unseres Zulieferers verlässt.
Verzögert sich die Auslieferung der Ware bzw. die Leistungserfüllung aus
Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht bereits am
Tage der Mitteilung der Versand- oder Leistungsbereitschaft die Gefahr
der Verschlechterung oder des Untergangs der zu liefernden Ware auf den
Käufer über.
7. Warenrücklieferungen
7.1. Alle Warenrücklieferungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.2. Die Rücknahmegebühr beträgt 20 % vom Nettowarenwert, mindestens jedoch 20 Euro. Rücksendungen unter 20 Euro Warenwert können nicht gutgeschrieben werden. Erforderliche Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Die Rücklieferung muss frachtfrei erfolgen.
7.3. Bei Waren, die mit
Gebrauchsspuren oder Beschädigung bei uns eintreffen, behalten wir
uns das Recht vor, Rücknahme oder Gutschrift zu verweigern.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die vereinbarte Vergütung wird sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung fällig. Abzüge für Skonto werden nicht gewährt, es sei denn, es wurde im Einzelfall schriftlich anders vereinbart.
8.2. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber
entgegengenommen. Wechselzahlungen bedürfen unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung. Die Spesen trägt der Käufer.
8.3. Verschiebt sich der Lieferzeitpunkt aus Gründen, die nicht
wir zu vertreten haben, so wird die Zahlung bei Bereitstellung der Ware
ab unserem Haus bzw. Zulieferer zum vereinbarten Liefertermin
fällig.
8.4. Wird die Zahlung gestundet, oder befindet sich der Käufer mit
der Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in der Höhe
von 5 % über dem Basiszins der EZB auf den jeweils offenen
Restbetrag verlangen. Ist der Käufer mit der Bezahlung
älterer Rechnungen oder der Abnahme bestellter Gegenstände im
Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorkasse auszuliefern.
8.5. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit
Gegenforderungen zulässig, die entweder tituliert oder von uns
anerkannt sind.
9. Zusatzbedingungen
Wird uns die Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von Anlagen
übertragen, so gelten zusätzlich die dafür gesondert
übergebenen Bedingungen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter
Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung.
10.2. Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.
10.3 Der Käufer tritt uns hiermit im voraus alle Forderungen ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus anderen
Rechtsgründen gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese
Vorausabtretung wird durch uns bereits im voraus angenommen. Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt;
jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange
der Käufer seinen Zahlungspflichten und sonstigen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt.
11. Gewährleistung
11.1 Wir übernehmen nur Gewähr dafür, dass die
gelieferte Ware zur Zeit des Gefahrübergangs auf den Käufer
frei von nicht nur unerheblichen Sachmängeln ist.
11.2 Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an den von uns
gelieferten Waren – einschließlich
Schadenersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen –
verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem
Verjährungsbeginn, sofern sich nicht aus nachfolgender Regelung in
Ziffer 11.3 etwas abweichendes ergibt.
11.3 Bei Mängeln an den gelieferten Waren sind wir berechtigt, den
Mangel nach billigen Ermessen durch Nachbesserung, Ersatz- oder
Neulieferung (Nacherfüllung) zu beseitigen. Eine
Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen, sofern
sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen
etwas anderes ergibt. Die Gewährleistungsansprüche des
Käufers beschränken
sich auf Nachbesserung oder Lieferung eines Ersatzstückes nach
unserer Wahl. Es liegt in unserem Ermessen, ob wir die
Mängelbeseitigung selbst durchführen, einen Dritten damit
beauftragen oder eine Reparatur durch den Käufer selbst
durchführen lassen. Eine Reparatur durch Dritte oder den
Käufer selbst bedarf aber unserer ausdrücklichen vorherigen
Zustimmung. Haben wir diese erteilt, dann stellen wir dem Käufer
das Ersatzstück, sowie das erforderliche Ersatzmaterial zur
Verfügung und erstatten die zur Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, und zwar die
gezahlten Löhne in orts- und gewerbsüblicher Höhe
zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlages, sowie
nachgewiesene Fahrtkosten im Umkreis von max. 60 km.
11.4 Bei nachgebesserten oder ersetzten Teilen beginnt die
Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen, sondern es
verlängert sich lediglich die Gewährleistungsfrist des
ursprünglich gelieferten Teils um den Zeitraum, der zwischen
Schadensmeldung und Schadensbehebung liegt (Hemmung). Voraussetzung
hierfür ist, dass uns unverzüglich nach Schadensmeldung
Gelegenheit zur Schadensbehebung gegeben wird.
11.5 Für Schäden infolge falscher Angaben des Käufers
bei der Auftragserteilung, fehlerhafter Ausführung der bauseitigen
Leistungen, falscher Montage durch den Käufer oder einem von ihm
beauftragten Handwerker, infolge von Bedienungsfehlern, sowie für
natürliche Abnutzung wird keine Gewährleistung
übernommen.
11.6 Im Rahmen von Gewährleistung, Kundendienst- oder sonstiger
Reparaturarbeiten ausgebaute und ersetzte Teile gehen ohne
Entschädigung in unser Eigentum über. Die Bestimmung von Ort,
Art und Umfang von Kundendienst- und Reparaturarbeiten liegt in unserem
Ermessen.
11.7 Unsere Produkte dürfen nur mit denjenigen chemischen
Materialien versetzt werden, die von uns geliefert und für das
jeweilige Produkt freigegeben werden. Durch die Verwendung von
Chemikalien anderer Hersteller oder bei Verwendung von Chemikalien, die
nicht für das jeweilige Produkt freigegeben wurden, können
chemische Reaktionen eintreten, so dass die sachmängelfreie
Beschaffenheit unserer Produkte dann nicht mehr gewährleistet ist.
11.8 Unsere Schwimmbecken dürfen nur mit einer Wassertemperatur
von weniger als 32° Celsius betrieben werden und auch niemals ohne
Wasser einer Temperatur von mehr als 32° Celsius ausgesetzt
werden, da andernfalls Schäden am Beckenkörper und an der
Beckenoberfläche eintreten, so dass die
sachmängelfreie Beschaffenheit unseres Produkts dann nicht mehr
gewährleistet ist.
12. Haftungsbegrenzung
a) Von einer Haftungsbegrenzung ausgenommen ist die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
b) Sonstige Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen unsere Firma
als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer mindestens grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Firma oder auf einer
vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen unserer Firma beruhen. Für die
Fälle in denen dieser Haftungsausschluss nicht greift, ist der
Schadensersatz auf einen Betrag von EUR 5.000,00 begrenzt. Für
vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden wird nicht
gehaftet.
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Vertragsauslegung
13.1 Gerichtsstand ist Halle (Saale).
13.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz D-06126 Halle (Saale).
13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts ( CISG ) finden
keine Anwendung, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
13.4 Sollte eine Bestimmung diese Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Vereinbarung der Parteien mitsamt den übrigen
Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch wirksam bestehen.